Muss der Vermieter einer Mietwohnung die Dusche renovieren?

Dieses Thema im Forum "Heimwerkern & Renovieren" wurde erstellt von deppvomdienst, 29 April 2017.

  1. Hallo,
    ich bin ein Vermieter einer 3 Zimmer Wohnung. Bisher hatte ich noch nie Stress mit meinen Mietern was Reparaturen oder sonstiges angeht.
    Allerdings verlangt mein jetziger Mieter, dass ich die Glastür der Dusche austauschen müsse, da diese zu stark verkalkt wäre.
    Aber das ist ja wohl absoluter Schwachsinn. Wenn dann pflegt er die Tür ja nicht richtig, indem er nach dem Duschen nie mit einem Abzieher über die Glastüren geht. Das heißt, dass eher er dafür aufkommen muss als ich. Oder zählt das unter normale Gebrauchsspuren?
    Laut http://www.inwerk-bad-und-spa.de/duschkabine-mangel-mietrecht.htm hat auch eher er die schuld bzw. hat er die Aufgabe diese sogenannten "Kleinreperaturen" zu erledigen. Allerdings müsste ich erstmal in dem Mietvertrag nachschauen, ob ich eine solche Klausel drinstehen habe.

    zurück zu meiner Frage: Habe ich momentan irgendetwas zu leisten?? Nein oder?
    Wenn er weiter Theater macht, dann werde ich ihm kündigen oder sogar mir ein Anwalt nehmen, dass er für den Schaden aufkommen muss.
  2. ManuF

    ManuF Homedesigner

    Ich bin keine Anwältin sehe es laienhaft allerdings auch so, dass Kleinreparaturen durch den Mieter zu tragen sind bis zu einer gewissen Grenze, insebsondere reden wir hier doch nur von einer Reinigung und keinem Mangel an der Mietsache, sondern Verschmutzung durch den Mieter selbst. Ich würde dazu raten zunächst direkt mit dem Mieter in netter Form zu klären, dass die Dusche zb. mit einem Abzieher zu reinigen ist und dann auch keine Kalkflecken entstehen, außerdem gibt es gute Reinigungsmittel bzw. Essig mit dem sich dies schnell entfernen lässt. Nervig wird es halt wenn der Mieter denkt, aufgrund des "Mangels" die Miete reduzieren zu können...
  3. RedCougar

    RedCougar Homedesigner

    Per Definition ist eine reine Verkalkung der Fläche kein Mangel, sondern unzureichende Pflege des Mieters. Lt. Mietrecht hat auch der Mieter Pflichten, nämlich die Mietsache pfleglich zu behandeln und in gewissen Grenzen instandzuhalten. Das säubern einer Duschwand dürfte definitiv dazugehören.

    Wenn die Duschwand jedoch unbrauchbar ist, z.B. weil der Kalk etwaige Dichtungen angefressen hat (was auch bei guter Pflege vorkommt!) und dadurch Wasser durchläuft, dann wäre das wiederum ein Mangel, den der Vermieter instandsetzen müsste.
  4. diedesignerin37

    diedesignerin37 Homedesigner

    Um Dir genaueres sagen zu können, müsste man Deinen Mietvertrag kennen. So viel ich weiß, muss der Mieter für Kleinreparaturen aufkommen. Man könnte jedoch versuchen mit dem Vermieter zu sprechen und ihm vorschlagen ein qualitativ besseres Duschglas zu kaufen (um seine Wohnung aufzuwerten), wenn man sich die Kosten teilt - wir haben das auch schon mal gemacht in unserer alten Wohnung und es hat geklappt ;)
    Zuletzt bearbeitet: 4 Mai 2017
  5. RedCougar

    RedCougar Homedesigner

    Zwischen Duschkopf und Glastür ist das dann aber doch ein ziemlicher Unterschied ;)
  6. diedesignerin37

    diedesignerin37 Homedesigner

    Sorry, ich meinte natürlich die Duschglas ! Es war schon spät gestern o_O:p
  7. Berto

    Berto Homedesigner

    ja das kommt wirklich auf den Mietvertrag an, aber eher nein. Wir haben in einer alten Wohnung den Küchenboden ausgetauscht, dafür aber nur eine halbe Miete bezahlt. Muss man alles aushandeln!
  8. Einrichtungsexperte

    Einrichtungsexperte Homedesigner

    Kannst Du denn Deinem Vermieter nachweisen, dass Du keine Schuld an den Kalkflecken hast? Diesen Fall würde ich lieber von einem Anwalt klären lassen, denn Rechtssicherheit wird Dir hier keiner mit seinen Tipps garantieren können. Ein Beratungsgespräch ist meistens kostenlos und gute Anwälte findest Du in diesem Branchenbuch: https://www.business-branchenbuch.d...elte/Rechtsanwaelte-Anwaltliches-Berufsrecht/
  9. Wilegire

    Wilegire Homedesigner

    Ich glaube der Preis spielt da auch eine entscheidende Rolle, weil der Mieter muss doch die kleineren Reperaturen fast immer bezahlen

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